Sehr geehrter Herr John xxxxxx,
der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul wollte als Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl antreten. Doch der Wahlausschuß lehnte seine Bewerbung ab. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies seinen Eilantrag zurück. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Beschwerde abgelehnt. Paul bleibt endgültig ausgeschlossen. Die Begründung? Zweifel an seiner „Verfassungstreue“. Das Gericht beruft sich auf Berichte des Verfassungsschutzes.
Und das war noch nicht alles: Die amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, SPD, leitet den Wahlausschuß. Sie initiierte sogar den Ausschluß. Steinruck fragte beim Verfassungsschutz nach Material gegen ihren Konkurrenten. Sie sandte Hinweise ans Innenministerium, inklusiven Zitaten aus Wikipedia. Kritiker sehen hier eine politische Einflußnahme. Steinruck nutzt ihre Position, um einen Konkurrenten auszuschalten. Man kann nur hoffen, daß diese Praxis in Deutschland nicht Schule macht und so Politiker unliebsamer Parteien einfach von Wahlen ausgeschlossen werden. |
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